Teilnahmebedingungen SEAT Gewinnspiel September

Der Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die AMAG Import AG, Alte Steinhauserstrasse 12, 6330 Cham, Schweiz (nachfolgend «AMAG» genannt). Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt auf Basis der nachstehenden Teilnahmebedingungen, die mit der Teilnahme akzeptiert werden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. Gewinnausschüttung ist AMAG zuständig und verantwortlich.

1.1 Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder Twitter und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschliesslich an AMAG und nicht an Facebook, Instagram oder Twitter zu richten.

1.2 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz und in Liechtenstein, die über einen in der Schweiz und/oder in Liechtenstein gültigen Fahrausweis Kat. B verfügen. Mitarbeitende, einschliesslich deren Angehörige, der AMAG sowie der mit der AMAG verbundenen Gesellschaften und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.3 Mehrfachteilnahmen an diesem Gewinnspiel sind ausgeschlossen.

1.4 Preise können nicht übertragen, abgetreten oder umgetauscht werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel verpflichtet nicht zum Kauf.

1.5 AMAG hat das jederzeitige Recht, ohne Mitteilung und Begründung Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschliessen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder gegen die Spielregeln verstossen. Dies gilt ebenso hinsichtlich der Teilnehmer, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.

1.6 AMAG ist berechtigt, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung, Mitteilung oder Begründung unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn der Verdacht auf Spielmanipulation besteht oder technische bzw. rechtliche Gründe eine ordnungsgemässe Durchführung oder Fortsetzung nicht gewährleisten.

1.7 AMAG behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen jeden einzuleiten, der dieses Gewinnspiel manipuliert oder versucht hat, dies zu tun.

1.8 Am Gewinnspiel kann durch Eingabe der angefragten Kontaktdaten teilgenommen werden.

1.9 Folgende Gewinne sind ausgelobt:

  1. 3x ein Probefahrtwochenende im SEAT inklusive einer Übernachtung im Schlosshotel Zermatt im Wert von ca. Fr. 600.00.–
  2. 500 Memoryspiele im Wert von jeweils ca. Fr. 5.– Nur solange der Vorrat reicht.
  3. 4’000 Probefahrten mit einem SEAT Modell inkl. Kaffee-Getränk bei einem teilnehmenden SEAT Partner. Die Terminvereinbarung ist jeweils im Vorfeld direkt mit dem gewünschten teilnehmenden SEAT Partner zu tätigen – dabei ist eine für beide Parteien vertretbare Dauer der Probefahrt zu vereinbaren. Der Gewinn wird nichtig, sollte der Gewinner keinen gültigen Führerschein besitzen oder nicht fahrtüchtig sein; in diesen Fällen kann der SEAT Händler die Herausgabe des Fahrzeugs für die Probefahrt verweigern.

1.10 Der Gewinner des Gewinns gemäss 1.9. a) wird nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Teilnahmeschluss ist der 16. Oktober 2020. Verspätete Einreichungen werden in keinem Fall berücksichtigt. Die Gewinner werden umgehend nach Abschluss des Gewinnspiels per E-Mail von AMAG benachrichtigt. Der Gewinn kann bis zum 31.März 2021 eingelöst werden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, verfällt der Gewinn, und es wird ein neuer Gewinner ermittelt.

Die Verlosung der Gewinne gemäss 1.9. b) und c) erfolgt unmittelbar nach der Teilnahme. Teilnahmeschluss ist der 16. Oktober 2020. Verspätete Einreichungen werden in keinem Fall berücksichtigt. Die Gewinner für die Gewinne gemäss 1.9. b) und c) werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden umgehend nach der Teilnahme am Gewinnspiel benachrichtigt. Die Gewinner können die Gewinne bis zum 31. Oktober 2020 bei dem am Gewinnspiel teilnehmenden SEAT Partner abholen. Meldet sich ein Gewinner nicht bis zu dem im vorhergehenden Satz genannten Datum, verfällt der Gewinn.

1.11 Jegliche Schadenersatzverpflichtung der AMAG und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Sämtliche mit dem Gewinn einhergehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Gewinner.

1.12 Der Teilnehmer ist einverstanden, dass seine Daten von der AMAG gespeichert und im Rahmen der Gewinnabwicklung an Partnerunternehmen (Brame AG) weitergegeben werden. Ferner ist der Teilnehmer einverstanden, dass die von ihm an die AMAG übermittelten Bilder und Videos im Rahmen dieses Gewinnspiels von der AMAG genutzt und veröffentlicht werden.

1.13 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.

1.14 Das Gewinnspiel untersteht schweizerischem Recht.

1.15 Diese Teilnahmebedingungen können von AMAG jederzeit abgeändert werden. Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.